Gesetzliche Grundlage: Verpflichtete Teilnahme eines jeden Arztes am ärztlichen Notdienst
Notdienst wird durch eine zentrale Vergabestelle für ein Jahr im Voraus festgelegt
Schaffung einer Anwendung, wodurch Ärzte nicht passende zugeteilte Dienste untereinander flexibel tauschen können
Meldung solcher Tauschvorgänge an eine zentrale Vergabestelle
Integration der Tauschbörse für Notdienste in das Ärzteportal der KV
Leistungen
Entwurf und Abstimmung des Fachkonzepts mit der GMG und Ärzten aus der Kreisstelle
Entwicklung einer serviceorientierten Portalanwendung nach der neuen Architektur der KV für Webanwendungen
Implementierung verschiedener Geschäftsfälle:
Suchen und Einstellen von Inseraten
Bewerben auf ein Inserat
Bestätigung der Notdienstübernahme
Löschen des Inserates
Benachrichtigung per E-Mai bei neuen und abgeschlossenen Tauschvorgängen
Integration der Software in das Ärzteportal (z. B. Anbindung an das Active Directory zwecks Benutzerrollen und –rechten sowie Schnittstelle zu Stammdaten)